Datenschutz-Behörden
Im Zusammenhang mit Datenschutz haben im wesentlichen die Datenschutz-Aufsichtsbehörden und die Landesdatenschutzbeauftragten Bedeutung. Beide Behörden snd Einrichtungen des jeweiligen Bundeslandes.
Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden prüfen den Datenschutz in den privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen und vergleichbaren Einrichtungen.
Die Landesdatenschutzbeauftragten prüfen den Datenschutz in den öffentlichen Behörden und Einrichtungen.
In vielen Bundesländern sind beide Behörden inzwischen zusammengelegt.